Kündigung und Takedown
Wenn der Nutzer (oder ein Dritter) Zweifel, Verdachtsmomente, Beobachtungen und/oder Feststellungen in Bezug auf Artikel A.7 oder Artikel A.8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, oder wenn er andere (auch allgemeinere) Beschwerden in Bezug auf die über die Dienste veröffentlichten Materialien, Verstöße gegen geltendes Recht oder den Vertrag hat, kann er diese F2F über das Formular "Notice-and-Takedown" mitteilen.
Um ein Profil oder einen einzelnen Beitrag zu melden, klicken Sie auf die drei Punkte oben rechts im Beitrag und wählen Sie 'Diesen Beitrag kennzeichnen'." zu "Um einen Beitrag zu melden, klicken Sie auf die Schaltfläche Teilen im Beitrag und wählen Sie Melden.
Alternativ können Sie auch einen Bericht per E-Mail an folgende Adresse senden abuse@f2f.com
Diese Berichte sollten so detailliert wie möglich sein und können u. a. Folgendes enthalten
- die Art des Verstoßes oder der Verletzung;
- die genaue Stelle (auf der Website), an der sich das betreffende Material befindet;
- Gründe für die Annahme, dass der Nutzer, der das Material eingereicht hat, dazu nicht berechtigt war; und
- den Kontonamen und die Identität des Nutzers, der das fragliche Material eingereicht hat.
Eine gemäß diesem Artikel A.9 an F2F übermittelte Meldung oder Beschwerde entbindet den Nutzer in keinem Fall von den weiteren Verpflichtungen, die ihm gemäß Artikel A.8 auferlegt werden, wie z. B. der Verpflichtung, die Polizei und/oder andere zuständige (Ermittlungs-)Behörden zu informieren.
Falls der Nutzer ein Verbraucher ist (und somit die Dienste außerhalb seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nutzt) und sich in der Europäischen Union befindet, kann er seine Beschwerden auch bei einer der zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) einreichen, die auf https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-out-court-dispute-settlement aufgeführt sind .
F2F haftet in keinem Fall für Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit Artikel A.7, Artikel A.8 und Artikel A.9 getroffen werden.