Mehrwertsteuer, verschwinde!

Veröffentlicht am
24. April 2025
Über F2F
Unsere Stärke bei F2F liegt in unserer Kultur, in der der Mensch im Mittelpunkt steht. Wir sind ein Team, das Zusammenarbeit, Offenheit und Vertrauen schätzt. Unser Team bei F2F B.V. arbeitet Hand in Hand mit unseren technischen Partnern bei Monaliro B.V. und verbindet Kreativität mit Innovation, um eine Plattform zu schaffen, die für Sicherheit, Offenheit und Transparenz steht.

In letzter Zeit bitten wir Sie um die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), einschließlich Ihrer Wohnanschrift. Wir bekommen viele Fragen dazu. Das ist uns klar. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Situation anhand von 6 Fragen.

Bevor Sie fortfahren:
Wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben oder nicht als Unternehmer in den Niederlanden niedergelassen sind, können Sie den folgenden Blog überspringen. Denn für Sie ändert sich nichts. Dies betrifft nur niederländische Unternehmer mit Mehrwertsteuernummern.

  1. Warum verlangen andere Plattformen dies nicht?
    Wir sind in den Niederlanden ansässig. Das bedeutet, dass wir mit der niederländischen Steuergesetzgebung zu tun haben. Es besagt - einfach ausgedrückt - dass Sie, wenn Sie in den Niederlanden wohnen, ein Unternehmer sind, wenn Sie mit Ihrer Arbeit Geld verdienen, ohne dafür angestellt zu sein. Je nach den Kriterien müssen Sie sich bei der niederländischen Handelskammer oder den niederländischen Steuerbehörden anmelden.
    Andere Plattformen, die in anderen Ländern ansässig sind, haben andere Regeln.

  1. Warum fragen Sie das erst jetzt?
    Eine sehr bekannte andere Fan-Engagement-Plattform hat vor kurzem vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, eben wegen der Mehrwertsteuerregeln. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben diese Klage mit Spannung erwartet, ebenso wie alle Plattformen weltweit (z.B. auch Wiederverkaufsplattformen wie Ebay). Das Urteil könnte enorme Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Plattformen mit der Mehrwertsteuer umgehen. Wenn es Sie interessiert, können Sie hier genau nachlesen, worum es geht.

    Das voraussichtliche Ergebnis ist, dass man für die steuerliche (und damit nicht die rechtliche) Seite einer Plattform damit rechnen muss, dass eine Plattform Inhalte von einem creator kauft und sie dann selbst an einen Verbraucher verkauft.

  1. Was bedeutet das?
    Laut Finanzamt solltest Du als Creator uns jeden Monat eine Rechnung schicken. Ziemlich umständlich, oder? Deshalb übernehmen wir das für Dich – und stellen die Rechnung in Deinem Namen aus. Das nennen wir Self-Billing.

    Wenn wir Deine Umsatzsteuer-ID und Adresse erhalten, bekommst Du von uns jeden Monat eine Umsatzsteuer-Rechnung. Darin steht genau, wie viel Du auf unserer Plattform verdient hast, wie hoch unsere Provision ist – und was unterm Strich für Dich rauskommt. Im Grunde ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Übersichten, die Du von uns bekommst.

    Was ist also anders?
    Wenn Du als Creator in den Niederlanden registriert bist, berechnen wir die Mehrwertsteuer nur auf Deinen Nettoumsatz – also nach Abzug unserer Provision. Denn laut Finanzamt kaufen wir Deine Leistung ein. Das heißt: Dein Nettoumsatz entspricht dem Betrag, den wir bei Dir „einkaufen“.

    Ein Beispiel:
    Dein Abo kostet 10 € pro Monat und Du hast 10 Fans → Du machst 100 € Umsatz auf unserer Plattform.
    Unsere Provision liegt bei 20 %. Das heißt: Du bekommst 80 € auf Dein Konto überwiesen.

    Und jetzt kommt der Unterschied:
    Wir zahlen Dir auf diese 80 € zusätzlich noch die Umsatzsteuer aus – sie wird nicht abgezogen, sondern extra überwiesen. Das passiert immer zum 1. des Monats.
    21 % USt. auf 80 € sind 16,80 €.
    Du bekommst also zusätzlich zu Deinen 80 € eine separate Überweisung über 16,80 €.

  1. Niederländische creators mit einer Mehrwertsteuernummer verdienen also 21 % mehr?
    Nein, so funktioniert das leider nicht ganz.
    Ja, wir überweisen Dir 21 % niederländische Mehrwertsteuer zusätzlich auf Dein Bankkonto. Du bekommst also sowohl Deinen Nettoverdienst (z. B. 80 €) als auch die Mehrwertsteuer (16,80 €). Aber wichtig: Diese 16,80 € gehören nicht wirklich Dir – Du darfst sie nicht einfach ausgeben.

    Du bist verpflichtet, in den Niederlanden eine Steuererklärung abzugeben. In Deiner Erklärung trägst Du unter Punkt 1a Deinen Nettoumsatz über F2F ein. Deine Buchhalterin kann Dich dabei unterstützen.
    Das Finanzamt berechnet dann: Wenn Du 80 € auf unserer Plattform verdient (also an uns verkauft) hast, musst Du darauf 16,80 € Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen.

    Wir zahlen Dir diesen Betrag vorab aus – damit Du ihn dann an das Finanzamt weiterleitest.
    Achte bitte unbedingt darauf, dass Du das auch wirklich tust. Die Steuerbehörden sind leider nicht gerade für ihre Geduld bekannt. Wenn Du das Geld für etwas anderes verwendest, kann es schnell zu Problemen kommen.

  1. Ich habe keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
    Das Finanzamt kann feststellen, dass Sie als Unternehmer tätig sind, weil Sie mit der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten Geld verdienen, und daher verpflichtet sind, sich beim Finanzamt und/oder bei der Handelskammer als Unternehmer zu registrieren. Die Eintragung als Unternehmer bringt auch Vorteile mit sich: Je nach bestimmten Kriterien erhalten Sie Steuervergünstigungen und können die Mehrwertsteuer für Anschaffungen abziehen, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen, z. B. ein neues Telefon, um neue Inhalte und Kollaborationen zu drehen. Wir raten Ihnen daher, sich einen guten Buchhalter zu suchen, der Sie dabei unterstützt.

  1. Ich finde das wirklich sehr schwierig, und auf anderen Plattformen ist es nicht so schwierig.
    Wir verstehen, dass Sie diese Angelegenheit sehr komplex finden. Das sehen wir auch so. Es ist jedoch nicht so, dass dies bei anderen Plattformen nicht so schwierig ist. Es ist möglich, dass andere Plattformen dies nicht ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Vorschriften tun. Da wir in den Niederlanden ansässig sind und Sie als creator auch, müssen wir als niederländischer Käufer (wir) und Verkäufer (Sie) die Regeln natürlich genau befolgen. Wir wünschten, dies wäre anders. Wenn Sie Ihren Steuerberater diesen Blog und die Rechnungen, die Sie von uns erhalten, lesen lassen, wird ihm sofort klar, wie es funktioniert. Wenn Sie keinen Buchhalter haben und dies sehr kompliziert finden, raten wir Ihnen, einen Buchhalter zu beauftragen.

Wir hoffen, dass unsere obige Erklärung Ihnen etwas Klarheit zu diesem Thema verschafft. Wenn nicht, können Sie uns jederzeit eine Nachricht schicken. Wir helfen Ihnen gerne weiter!